Infos zum Urheberrecht bei Bildern im Internet, Abmahngefahr
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Infos zum Urheberrecht bei Bildern im Internet, Abmahngefahr
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns mit dem Hosting Ihrer Webseite beauftragt, daher wenden wir uns heute mit einem Newsletter bezüglich der Gefahr von Abmahnungen, was die Verwendung von Fotos o.ä. auf Webseiten angeht, an Sie.

Wir möchten Sie auf eine wichtige Sachlage im Online-Recht aufmerksam machen. Keine Webseite kommt heute ohne Abbildungen aus - seien dies nun gestalterische Elemente oder Fotomaterial zur optischen Aufwertung von textlichen Inhalten. Doch wer denkt, dass die (oft kostspielige) Beschaffung von Bildern über einen der zahlreichen Online-Bilderdienste ausreicht und man damit vor juristischen Scherereien sicher ist, begeht einen

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möglicherweise "kapitalen" Fehler: In den AGB der einzelnen Bilderdienste ist festgehalten, welche weiteren Voraussetzungen bei einer Darstellung des erworbenen Bildes auf einer Homepage unbedingt zu schaffen sind - meist sind das die Nennungen des Dienstes, bei dem das Bild erworben wurde, sowie (oft) auch ein Link zu dessen Webshop.

Aber auch das ist (zumindest in Deutschland) nicht ausreichend: Um dem Urheberrecht zu entsprechen, ist auch zwingend der Name (oder bei Bilderdiensten: das Alias, also der Nutzername) des Fotografen zu nennen. Dies muss nicht zwangsläufig in oder unter dem Bild geschehen; eine Kennzeichnung der Urheberschaft ist auch im Impressum oder auf einer eigenen Bildnachweis-Seite erlaubt.

Es gibt Anwaltskanzleien, die sich auf die Ausnutzung der oft unklaren und zumeist auch unbekannten Gesetzeslage spezialisiert haben, vielleicht auch, weil in Deutschland Abmahnungen im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich möglich sind. Das bedeutet, dass ein Anwalt, der auf Ihrer Seite ein urheberrechtlich nicht ausreichend gekennzeichnetes Bild entdeckt, Ihnen bereits mit dem ersten Schreiben im Rahmen einer Abmahnung mehrere tausend Euro in Rechnung stellen kann.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Medien (nicht nur die Homepage, auch Programmhefte, Flyer und andere Druckwerke) einer kritischen Prüfung zu unterziehen und gegebenfalls kurzfristig nachzubessern.

Wir haben für Sie einige Links zusammengetragen, die Ihnen genauer erklären, was Sie zu beachten haben. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Gewähr für die Inhalte der einzelnen Seiten übernehmen können.

http://www.it-recht-kanzlei.de/pixelio-aboutpixel-fotolia-abmahnung.html

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung-urheberrecht/abmahnung-fotolia.html

http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/120-fremde-fotos-rechtlich-sicher-verwenden

Auf unserer eigenen Webseite haben wir im Impressum einen Fotonachweis veröffentlicht, von dem wir (bezogen auf "unseren" Bildlieferanten Fotolia) denken, dass wir ihn rechtssicher formuliert haben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Ansprechpartner in diesem Thema ist unser Webdesigner Herr Ricker.

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, die wir auch nicht übernehmen dürfen. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine professionelle Rechtsberatung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Anton Kufer
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